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Unfallgutachten

Wann wird ein Sachverständiger hinzugezogen?
Wenn Sie ohne einwirken oder Schuld in einen Unfall bzw. Schaden jeglicher Art verwickelt wurden, dann empfehlen wir Ihnen einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen für:

  • Vollständige Beweissicherung des Schadens
  • Zeitnahe Beweissicherung des Schadens
  • Sicherstellung von Wertminderungsansprüchen
  • Ersatzansprüche bzgl. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Festlegung der Reparaturdauer

 

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